Medizinprodukte-Sicherheit
Die Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ab 01.01.2017 fordert gemäß § 6 MPBetreibV Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit zu benennen.
Der Beauftragte für Medizinprodukte-Sicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit für die Gesundheitseinrichtungen der Hochtaunus-Kliniken gGmbH (Kliniken/Medizinische Zentren Bad Homburg und Usingen, MVZ Taunus GmbH, Geriatrie Königstein über die Funktions-E-Mail-Adresse im Kontaktbereich.
Kontakt: MPS-Beauftragter@hochtaunus-kliniken.de
Hochtaunus-Kliniken gGmbH
Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit
Zeppelinstr. 20
61352 Bad Homburg