Sozialdienst
Der Sozialdienst arbeitet in einem interdisziplinären Team mit den Ärzten und Ärztinnen, dem Pflegepersonal und den Therapeut*innen zusammen, um eine gut vorbereitete und optimal koordinierte Entlassung aus dem Krankenhaus zu planen.
Die Beratung und Unterstützung für die Patient*innen ist vertraulich und kostenfrei.
Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes sind die Ansprechpartner*innen für die Patient*innen und deren Angehörige während des Krankenhausaufenthaltes um:
- die weitere Versorgung nach der Entlassung zu planen
- in sozialrechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten
- über externe Anlauf- und Beratungsstellen zu informieren
Diplom Sozialarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen B.A. und Diplom Sozialpädagog*innen übernehmen in der Sozialberatung folgende Aufgaben:
- Einleitung von Reha-Maßnahmen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
- wirtschaftliche Antragstellung und sozialrechtliche Beratung, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen, z.B. bei Krebs
- Einleitung von gesetzlichen Betreuungen gem. §1896 BGB beim Amtsgericht
- Beratung zu Vorsorge-, Vollmachten sowie zu Patientenverfügungen
- Beratung nach dem Schwerbehindertengesetz
- Informationen zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Fachdiensten
- Unterstützung und psychosoziale Beratung bei Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit
- Beratung zu Leistungen nach dem SGB XII (Ansprüche gegenüber dem Sozialhilfeträger)
Spezialisierte Pflegefachkräfte übernehmen folgende Aufgaben:
- Unterstützung zur Sicherstellung der ambulanten Pflege und Betreuung durch die Vermittlung von ambulanten Pflegediensten, SAPV Teams, ambulante Palliativ- und Hospizdienste
- Beratung und Vermittlung in stationäre Einrichtungen (Pflegeheimunterbringung, Kurzzeitpflege, Hospiz, etc.)
- Antragstellung bei der Pflegeversicherung und bei der Krankenkasse
- Beratung und Organisation von Pflegehilfsmitteln, Hausnotrufdienste, Essen auf Rädern, Haushaltshilfen
- Beratung und Einleitung von geriatrischen Rehabilitationen