Besuchsregelungen an den Hochtaunus-Kliniken gelockert!UPDATE 18. Mai 2020!
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir haben unsere Besuchsregelungen gelockert!
Zum Schutz unserer Patienten und unserer Mitarbeiter müssen jedoch bestimmte Besuchsregelungen strikt eingehalten werden.
Ab sofort (Stand 18. Mai 2020) kann jeder Patient von einer vorher festgelegten Bezugsperson eine Stunde pro Tag Besuch erhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung/Maske ist verpflichtend. Bitte bringen Sie diese selbst mit, und tragen Sie die Maske, sobald Sie die Klinik durch den Haupteingang betreten.
Die Abstands- und Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten. Achten Sie dabei besonders auf die Händedesinfektion, und halten Sie bitte 1,5 Meter Abstand zu weiteren im Krankenzimmer oder auf den Fluren befindlichen Personen.
Melden Sie Ihren Besuch bitte vorher telefonisch bei der Station an.
Besuchsregelung Geburtshilfe
Ab sofort (Stand 14. Mai 2020) gelten folgende Begleit- und Besuchsregelungen für unsere Geburtshilfe:
Für den Kreißsaal und die Wochenbettstation gelten an den Hochtaunus-Kliniken ab sofort gelockerte Besuchsregelungen. Unsere werdenden Mütter dürfen von EINER Begleitperson zur Geburt in den Kreißsaal begleitet werden.
EINE ebenfalls festgelegte Person darf die Mutter nun auch auf der Wochenbettstation besuchen. Dies bedeutet aber keine täglich wechselnden Personen, sondern immer die gleiche ursprünglich festgelegt Person, wie etwa der Kindsvater. Der Besuch ist pro Tag für eine Stunde erlaubt. Auch Familienzimmer sind möglich.
Als Begleitperson melden Sie sich bitte zunächst bei unseren Empfangsmitarbeitern, bevor Sie auf die Station gehen können. Die Besuchsregelung sieht außerdem vor, dass 1,5 Meter Abstand zu anderen im Wochenbettzimmer befindlichen Personen eingehalten wird.
Auch das Tragen eines Nasen- und Mundschutzes und das desinfizieren der Hände ist obligatorisch. Zudem sollten Sie sich als besuchender Kindsvater/alternative Begleitperson absolut gesund fühlen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn aus medizinischen oder hygienischen Gründen eine Abweichung dieser Regelung nötig ist.