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Ethik-Komitee

Ein Krankenhaus ohne Ethik-Komitee ist heute angesichts der vielen ethisch-moralischen Fragestellungen im medizinischen Alltag nicht mehr vorstellbar.

Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 ist ein/e Ethikbeauftragte/r für Krankenhäuser vorgeschrieben. An den Hochtaunuskliniken existiert diese Einrichtung schon länger.

Die Mitglieder des Ethik-Komitees haben es sich zur Aufgabe gestellt, das Spannungsfeld von medizinisch-technischen Möglichkeiten und menschlicher Behandlung zu diskutieren und auch zu beeinflussen. Dabei steht das Ethik-Komitee allen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern der Klinik zur Verfügung. Es arbeitet unabhängig, die einzelnen Mitglieder sind bei ihren Beratungen nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Was kann das Ethik-Komitee für Sie tun?

Medizinische Entscheidungen und Therapiemaßnahmen am Lebensende, bei bösartigen Erkrankungen ohne Heilungschance oder bei altersbedingter Demenz können manchmal nur sehr schwer begründet werden, haben aber weitreichende Folgen. Vor dem Hintergrund häufiger geänderter Lebens- und Wertvorstellungen sowie kultureller und religiöser Unterschiede ist oft ein sehr differenzierter Blick auf den jeweiligen Behandlungsfall notwendig.

Als Patienten und Angehörige können Sie sich an das Ethik-Komitee wenden, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Sicht der Dinge nicht ausreichend berücksichtigt wird, oder wenn Sie z. B. als Bevollmächtigte unsicher sind, wie sie für Ihren Angehörigen entscheiden können.

Die Mitarbeiter im Krankenhaus können als Einzelperson oder als Team ebenfalls die Unterstützung des Ethik-Komitees in ethischen Fragen anfordern. Dabei kann es sich um die Auslegung einer Patientenverfügung, um die Einleitung oder Beendigung von Intensivmaßnahmen, die Durchführung einer Operation oder um die evtl. fragwürdige Anlage einer PEG-Sonde handeln, um nur einige Beispiele zu nennen. In einem solchen Falle führt das Ethik-Komitee gemeinsam mit dem „therapeutischen Team“, den Angehörigen und Betreuern ein Beratungsgespräch, bei dem alle unterschiedlichen Perspektiven besprochen werden. Dabei stehen Moderation und Konsens im Vordergrund. An der individuellen ärztlichen und pflegerischen Verantwortung ändert dies nichts, die Empfehlungen sind nicht bindend, das Ethik-Komitee wird nur beratend tätig.

Weitere Aufgaben des Ethik-Komitees sind die Entwicklung von hausinternen Leitlinien bzw. ethischen Verfahrensanweisungen, z. B. im Umgang mit Patientenverfügungen, sowie die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen zu ethischen Fragestellungen.

Themenfelder der Beratung

Themenfelder der Beratung können sein:

  • Fragen zur Einleitung, Fortführung und Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen
  • Interpretation von Patientenverfügungen
  • Zustimmungsverweigerung
  • Schweigepflicht
  • Unstimmigkeiten zwischen Ärzten, Pflegenden, Patienten und Angehörigen
  • Organisationsethische Fragen

Zusammensetzung und Leitung

Das Ethikkomitee ist zuständig für die drei Krankenhäuser der Hochtaunuskliniken in Bad Homburg, Usingen und Königstein. Vertreten sind Mitglieder der Ärzte, der Pflege, der Seelsorge und der Sozialberatung sowie die Patientenfürsprecher und die Verwaltung.

Vorsitzende des Ethikkomitees ist Dr. med. Katharina Goll. Stellvertretende Vorsitzende sind Dorena Mankel und Heike Schui.

Kontaktanfragen

Grundsätzlich ist das Ethikkomitee in jeder Form ansprechbar. Am besten ist es jedoch, wenn Sie uns vor einer ethischen Beratung Ihre konkrete Fragestellung in schriftlicher Form mitteilen können, entweder per Postbrief oder per Mail.

Direkt ansprechbar ist prinzipiell jedes Mitglied des Ethikkomitees: Kontaktdaten siehe rechte Spalte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochtaunuskliniken steht zu diesem Zweck ein Formular zur Verfügung, das im Intranet der Hochtaunuskliniken zu finden ist.


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